Ich bin Ägypter und wohne in Riad. Im Schawwâl verrichtete ich eine ´Umra und kann dadurch die Haddsch-Art Tamattu’ verrichten. Ich werde – so Allah will - dieses Jahr den Haddsch verrichten.
Zuvor möchte ich aber noch eine ´Umra verrichten. Bin ich dann dazu verpflichtet, zwei Opfertiere zu schlachten, da ich zum zweiten Mal als Tamattu´-Pilger zu betrachten bin?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du brauchst nur ein einziges Opfertier zu schlachten, und zwar wegen dem Ihrâm der zweiten ´Umra. Dass du nach der Verrichtung der ersten Umra nach Riad heimgekehrt bist, entledigte dich von der Verpflichtung, ein Opfertier zu schlachten, da du nach der Heimkehr nicht mehr als Tamattu’-Pilger zu betrachten warst.
Im Zusammenhang seiner Aussage über die Voraussetzungen des Tammatu´ meinte der hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn Muflih: „Man tritt keine Reise zwischen Umra und Haddsch an . Unternimmt man nach der ´Umra eine Reise, derentwegen man das Gebet verkürzen darf, ist er laut einigen (Gelehrten) nicht mehr als Tamattu´-Pilger zu betrachten.
Sie meinten damit wohl, dass er beim Ihrâm für den Haddsch kein Opfertier schlachten muss. Von Ibn ´Umar wurde nämlich überliefert: „Wer (nach der ´Umra-Verrichtung) heimfährt, ist kein Tamattu´-Pilger.“ Diese Aussage ist allgemein und bezieht sich auf jeden, der nach der ´Umra-Verrichtung Makka verlässt.“
Allâh weiß es am besten.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...