Falls ich am siebten Schawwâl Makka betrete, um nur den Haddsch vorzunehmen, darf ich dort übernachten, so dass ich mich am achten Dhû Al-Hiddscha morgens oder nachmittags nach Minâ begebe?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Pilger, der nur den Haddsch (Ifrâd) vorzunehmen beabsichtigt, nach dem Tawâf Al-Qudûm in Makka übernachtet und sich erst am achten Dhû Al-Hiddscha nach Minâ begibt, solange er im Ihrâm verweilt und dessen Gebote einhält. Dies ist vielmehr die Sunna des Propheten , die seit altersher von Muslimen befolgt wird.
Allâh weiß es am besten.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...