Ist es mir erlaubt, ein Bild meines Mannes in den Qurân zu legen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Fotos von Lebewesen mit Seelen gehören zu den Bildern, die man vernichten muss. Es ist verboten solche Bilder aufzubewahren, außer wenn eine Notwendigkeit vorliegt, wie dies aus der stärksten Gelehrtenmeinung hervorgeht. Wenn das Bild, nach dem gefragt wurde, nicht aus Gründen der Notwendigkeit aufbewahrt wird, so muss es vernichtet werden.
Wenn es jedoch unabdingbar ist, es aufzubewahren, wie zum Beispiel für offizielle Papiere, den Reisepass o.Ä., so ist es erlaubt, es aufzubewahren, doch nicht im Qurân. Wenn man dies erlauben würde, dann würden bald Qurân-Exemplare zu Fotoalben umfunktioniert, und die Leute kämen vielleicht noch auf den Gedanken, diese Bilder oder die abgebildeten Personen seien gesegnet und so weiter. Deswegen darf man auf gar keinen Fall Bilder im Qurân aufbewahren, die man an sich besitzen dürfte, oder gar verbotene Bilder.
Das Buch Allâhs, des Erhabenen, soll respektiert werden.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...