Ich habe ein Gelübde abgelegt, dass ich meinen ersten Lohn als Spende ausgebe. Ich fordere noch von einer anderen Person einen Betrag, den ich ihr geliehen habe, den sie aber nicht begleichen kann. Ist es mir erlaubt, von den Schulden abzusehen um damit mein Gelübde zu erfüllen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Schuldenerlass kommt nicht der Erfüllung des Gelübdes gleich. So sagen die Rechtsgelehrten, dass das Gelübde einer Person, die gelobt zu spenden und danach von Schulden erlässt, die ihr noch zustehen, damit nicht erfüllt ist, auch wenn der Verschuldete zu jenen gehört, an die man spenden darf. Denn Voraussetzung für das Spenden ist, dass man im Besitz des Geldes ist. So wird das Gelübde nicht erfüllt, ebenso verhält es sich mit der Zakât.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...