Was sagt der Islâm dazu, dass man eine Frau heiratet, die bereits schwanger ist?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten haben sich darauf geeinigt, dass es nicht erlaubt ist, eine schwangere Frau zu heiraten, wenn deren vorherige Heirat einer rechtsgültigen, anerkannten islamischen Heirat entspricht. Wenn aber die vorherige Heirat zweifelhaft oder sogar unislamisch war, so gibt es hier Meinungsunterschiede zwischen den Gelehrten. Eine Gruppe sagt, dass es erlaubt ist, diese Frau zu heiraten.
Wenn nun aber die Frau durch Unzucht schwanger wurde, so gibt es die Meinung, dass es nicht erlaubt ist, sie zu heiraten, bevor sie entbunden hat, egal ob es sich um den Mann, mit dem sie Unzucht trieb, handelt oder um eine andere Person. Eine andere Gruppe meint, dass es trotzdem erlaubt sei. Jedoch haben sich diejenigen, die es als erlaubt ansehen, darauf geeinigt, dass es ihm, wenn er sie heiratet, (aber nicht derjenige, der mit ihr Unzucht beging) nicht erlaubt ist, mit ihr zu schlafen, bis sie das Kind gebärt. Wenn jener, der sie heiratet, derjenige ist, mit dem sie Unzucht beging, so ist es ihm erlaubt, dass er mit ihr schläft, bevor sie das Kind gebärt.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...