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Sie hat nur zwei Läufe zwischen Safâ und Marwa vollzogen und dann aufgehört. Jahre später hat sie dann die kleine Pilgerfahrt vollzogen.

Frage

Ich habe die kleine Pilgerfahrt (Umra) vollzogen, als ich 14 Jahre alt war. Ich war damals schon geschlechtsreif, allerdings hatte ich überhaupt kein Wissen über die Regeln und Riten der Umra. Ich bin sieben Mal um die Kaaba gelaufen, habe dann aber nur zwei Läufe zwischen Safâ und Marwa vollzogen, da ich erkrankt bin (Schwindel/Übelkeit). Danach bin ich wieder nach Madîna zurückgekehrt und habe die restlichen fünf Läufe zwischen Safâ und Marwa nicht vollendet. Ich habe dann Jahre später zwei Mal die Umra vollzogen. Was ist nun mit der ersten, unvollständigen Umra, soll ich sie vervollständigen oder gibt es dafür eine Sühneleistung?
Möge Allâh euch Gutes geben!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Nun zur Frage:

Der Lauf zwischen Safâ und Marwa gehört zu den Elementarpflichten der Umra, die ohne ihn nicht gültig ist. Und so sollte die Fragende nach Makka zurückkehren, um den Lauf zu vollenden. Dass sie danach mehrmals die Umra vollzogen hat, stellt kein Problem dar, da es keine Auswirkungen auf den zweiten Weihezustand hat, wenn der erste noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings wird der Lauf der zweiten Umra an den fehlenden Lauf der ersten Umra angerechnet.

Und was die Dinge angeht, die du getan hast, die im ersten, noch nicht vollendeten Weihezustand verboten sind, und was du an verbotenen Dingen im noch unvollständigen Weihezustand der ersten Umra getan hast, wie Dinge, die den Weihezustand gefährden (z.B. genähte Kleidung tragen, sich parfümieren), so bedarf es keiner Sühneleistung wenn es aus Unwissenheit entstand. Und was die Dinge angeht, die den Weihezustand ungültig machen, wie Rasieren der Haare oder Schneiden der Fingernägel, so hat jeder Verstoß seine eigene Sühneleistung. Genauso wie es keiner Sühne bedarf, wenn aus Unwissenheit Geschlechtsverkehr im Weihezustand stattgefunden hat.

Und Allâh weiß es am besten.

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