Ist das Fasten gültig, wenn man sich bei der Gebetswaschung (Wudû) erbrach und gerade zum Morgengebet gerufen wurde?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Aus islâmischer Sicht muss man sich ab dem Erscheinen des echten Morgenstrahls, der sich rechts und links am Horizont ausbreitet, von allen fastenbrechenden Dingen fernhalten. Falls der Gebetsruf also nach dem Eintreten der Zeit stattfand und absichtlich erbrochen wurde, als man den Gebetsruf wahrnahm, ist das Fasten hinfällig und muss wiederholt werden. War das Erbrechen jedoch ungewollt, ist das Fasten gültig.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...