Ist es einer Braut erlaubt, Tayammum (Ersatzreinigung durch Erde) statt Wudû (Gebetswaschung) vorzunehmen, wenn sie mit ihrem Ehemann zusammen entsprechend der Sunna ein rituelles Gebet in der Brautnacht verrichtet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn Wasser vorhanden ist und man dieses benutzen kann, ist es niemandem erlaubt, für ein Gebet Tayammum vorzunehmen, egal ob es sich hier um ein Sunna- oder ein Pflichtgebet handelt.
Der Beleg hierfür ist das Wort Allâhs des Erhabenen: „(…) und ihr dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu“ (Sûra 4:43).
Zu beachten ist, dass der Schmuck (z. B. Brautkleider mit engen Ärmeln; A. d. Ü.) selbst in der Brautnacht keinen Entschuldigungsgrund darstellt, auf den Wudû mit Wasser zu verzichten.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...