Ist die Absicht eine Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Gebets? Wenn man die rituelle Gebetswaschung durchführt, zählt dies als Absicht?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach Übereinstimmung der Gelehrten ist die Absicht eine Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Gebets. Die rituelle Gebetswaschung alleine reicht nicht als Absicht aus, es sei denn, man vergegenwärtigt sich das Gebet, wofür man sich rituell wäscht, und zwar vom Beginn der rituellen Gebetswaschung bis zum Eröffnungs-Takbîr des Gebets.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...