Ich bin ein Mädchen und studiere an einer gemischten Universität. Es gibt eine Gebetsstätte, an der die Studentinnen sitzen, essen, reden und lachen, was eventuell die Betenden beeinflusst. Die Menstruierenden, die sich an dieser Stätte aufhalten, betrachten sie als eine Gebetsstätte und nicht als eine Moschee. Es ist für die Mädchen besser sich dort aufzuhalten, anstatt sich unter die Männer zu mischen. Es ist zu bemerken, dass man an dieser Gebetsstätte alle rituellen Gebete außer das Morgengebet verrichtet. Ist der Aufenthalt Menstruierender in diesem Fall zulässig? Ich bitte um eure Antwort, möge Allâh es euch mit Besserem vergelten!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Da dieser Ort für das Verrichten des rituellen Gebets vorbereitet ist und man dort die von dir erwähnten Gebete verrichtet, wird es als eine Moschee angesehen, worin sich Menstruierende nicht aufhalten dürfen.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...