Nach dem Tod meines Ehemannes habe ich seinen Cousin geheiratet, der mit der Tochter meines verstorbenen Ehemannes verheiratet war. Ist die Ehe gültig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Verbot durch die verwandtschaftliche Situation auf Grund von Schwägerschaft beschränkt sich auf vier Gruppen:
Zwischen dir und dem Sohn des Bruders deines Mannes besteht demnach keine derartige Beziehung, du giltst für ihn also nicht als harâm. Somit ist die Ehe – so Allâh will – gültig. Selbst wenn der Ehemann gleichzeitig mit dir und der Tochter deines früheren Ehemannes verheiratet ist, ist dies bedenkenlos möglich, solange sie nicht deine Tochter ist.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...