Nach dem Tod meines Ehemannes habe ich seinen Cousin geheiratet, der mit der Tochter meines verstorbenen Ehemannes verheiratet war. Ist die Ehe gültig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Verbot durch die verwandtschaftliche Situation auf Grund von Schwägerschaft beschränkt sich auf vier Gruppen:
Zwischen dir und dem Sohn des Bruders deines Mannes besteht demnach keine derartige Beziehung, du giltst für ihn also nicht als harâm. Somit ist die Ehe – so Allâh will – gültig. Selbst wenn der Ehemann gleichzeitig mit dir und der Tochter deines früheren Ehemannes verheiratet ist, ist dies bedenkenlos möglich, solange sie nicht deine Tochter ist.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...