Ich leide seit vielen Jahren an Reizdarm. Manchmal habe ich Durchfall, sodass ich viel Flüssigkeit zu mir nehmen muss. Ist es möglich, dass ich das Fasten unterlasse, ohne dass etwas gegen mich einzuwenden wäre?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die muslimischen Rechtsgelehrten sind der einmütigen Meinung, dass ein Kranker, der durch das Fasten einen gesundheitlichen Schaden erleidet, indem das Fasten seine Genesung verzögert oder seine Krankheit verschlimmert, das Fasten unterlassen darf und die Tage, an denen er im Ramadân nicht gefastet hat, nachholen muss, wenn er die Möglichkeit dazu hat. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„... Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (soll) dann eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184).
Wenn ein vertrauenswürdiger Arzt zu der Entscheidung gelangt, es sei nicht davon auszugehen, dass deine Krankheit vergehen wird, dann musst du für jeden Tag eine Sühneleistung erbringen, die im Speisen eines Bedürftigen im Ausmaß eines Mudd (was circa 750 Gramm entspricht) besteht. Du brauchst nichts nachzuholen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...