Darf ich ein Gebet mit mehr als einer Absicht beten, wie etwa ein Gebet als Istichâra- (Gebet um Beistand bei einer Entscheidung) und als Sunna-Gebet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es spricht nichts dagegen, zwei Anbetungshandlungen mit einer Absicht zu verbinden, wenn sie zusammenfallen, wie etwa die rituelle Ganzwaschung für das Freitagsgebet und wegen Dschanâba (große rituelle Unreinheit des Körpers,) und auch, wenn eine davon per se beabsichtigt wird, wie etwa die Begrüßung der Moschee und das Pflicht- oder Sunna-Gebet.
Zwei Anbetungshandlungen, die für sich verrichtet werden müssen, dürfen nicht mit einer Absicht verbunden werden, wie etwa das Pflicht- und Sunna-Gebet des Abendgebets, denn es handelt sich um zwei unabhängige Anbetungshandlungen, die sich nicht gegenseitig enthalten.
Demzufolge spricht nichts dagegen, die Begrüßung der Moschee mit einem Pflichtgebet oder einem freiwilligen Gebet zu verbinden. Ebenso verhält es sich mit der Verbindung von Istichâra-Gebet und freiwilligem Gebet. Andere Pflicht- und Sunna-Gebete ersetzen sich jedoch nicht gegenseitig. So sagte An-Nawawî in Al-Adhkâr: "Spricht man das Istichâra-Gebet unmittelbar nach dem Sunna-Gebet des Mittagsgebets oder einem anderen freiwilligen mit den Pflichtgebeten verbundenen oder nicht verbundenen Gebet, ist dies gültig." (Zitiert aus Fath Al-Bârî).
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...