Während der Haddsch-Zeit beten einige Pilger auf den Straßen, die zur heiligen Moschee führen. Müssen sie auf diesen Straßen das Gebet zur Begrüßung der Moschee verrichten?
Möge Allâh Sie mit dem Besten belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Wege, die zur heiligen oder einer anderen Moschee führen, werden weder sprachlich noch aus islâmischer Sicht als Moschee bezeichnet. Daher kann man dort nicht das Sunna-Gebet zur Begrüßung der Moschee beten. Schließlich ist die Begrüßung der Moschee ein Gebet, das einen Anlass hat. Und der Anlass ist das Betreten der Moschee. Wer auf der Straße betet, hat keinen Anlass für dieses Gebet und wird dafür nicht belohnt. Der Anlass (in der islâmischen Terminologie) bedeutet, dass das Vorhandensein (des Anlasses) die Handlung erfordert, wenn der Anlass jedoch nicht gegeben ist, entfällt auch die Handlung.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...