Ich habe um die Hand eines Mädchens angehalten, nachdem ich das Istichâra-Gebet (Gebet um Segen bei einer wichtigen Entscheidung) verrichtet habe. Alles ging danach sehr einfach. Nach einiger Zeit hat man mich aber wegen der sozialen Unterschiede abgelehnt. Meine Frage lautet: Soll ich noch einmal um ihre Hand anhalten? Meine Situation hat sich nämlich etwas verbessert. Oder stelle ich mich damit gegen die Wahl Allâhs? Möge Allâh Sie mit dem Besten belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du sollst wissen, dass wir, wenn wir das Istichâra-Gebet (Bittgebet um Segen bei einer wichtigen Entscheidung) verrichten und uns die Angelegenheit leicht oder schwer fällt, nicht absolut sicher sein können, dass dies Allâhs Wahl für uns ist. Denn das Istichâra-Gebet ist nicht dazu da, um das Verborgene zu erfahren oder sicher zu sein, dass der Wille Allâhs dies oder jenes ist. Es ist also nichts dagegen einzuwenden, noch einmal um die Hand dieses Mädchens anzuhalten, wenn es religiös und von gutem Charakter ist. Wenn die Angelegenheit erleichtert wird, dann soll man Allâh dafür danken. Und wenn nicht, so gibt es viele andere fromme Frauen. Möglicherweise ist es gut für dich, dass du sie nicht heiratest.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...