Mein Arbeitsplatz ist weit von zu Hause. Häufig komme ich erst nach dem Adhân des Nachmittagsgebets nach Hause und kann es deswegen nicht am Anfang der Zeit beten. Darf ich es zusammen mit dem Mittagsgebet verrichten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Ansässiger muss die Gebete in ihren definierten Gebetszeiten verrichten, weil Allâh der Erhabene sagt: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben“ (Sûra 4:103). Ibn Abbâs und Ibn Mas‘ûd sagten: „Das Gebet hat eine Zeit, so wie die Pilgerfahrt eine Zeit hat. Und in dieser muss es verrichtet werden.“ Deswegen musst du das Mittagsgebet zu seiner richtigen Zeit beten und ebenso das Nachmittagsgebet zu seiner Zeit. Nur weil du das Nachmittagsgebet nicht zu Beginn der Zeit verrichten kannst, ist es trotzdem nicht gestattet, es mit dem Mittagsgebet zu kombinieren, solange du es immer noch in der Mitte oder zum Schluss seiner Zeit beten kannst. Wenn jedoch die Strecke zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort einer Reisestrecke entspricht, dann darfst du das Mittags- und das Nachmittagsgebet zusammen verrichten, weil dies als eine Reise gilt. In diesem Fall darfst du auch die Gebete verkürzen. Wenn jedoch die Entfernung keiner Reisestrecke entspricht und du das Nachmittagsgebet noch rechtzeitig verrichten kannst, so ist ein Zusammenlegen nicht erlaubt.
Und Allâh weiß es am besten!
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...