Sind Sonderleistungen, die beim Erwerb von Waren als Anreiz kostenlos zur Verfügung gestellt werden, Zinsen, wie beispielsweise, dass man beim Erwerb eines Parfüms etwas kostenlos erhält?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn man beispielsweise eine Flasche (Parfüm) erwirbt und man zusätzlich ein kostenloses Geschenk (oder einen Dienst) erhält, ist dies für den Erwerb, die Annahme des Geschenkes oder die Nutzung des Dienstes unbedenklich. Besonders, da der Kaufprozess kein Risiko oder Glücksspiel umfasst. Deshalb ist der Kauf gültig und die Annahme des Geschenkes oder die Nutzung des kostenlosen Dienstes zählen nicht als Zins.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...