Ist es ein bindender Schwur oder ein Gelöbnis, das man erfüllen muss, wenn man Lieder nachsingt, deren Text ein Gelöbnis oder einen Schwur beinhaltet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn man Lieder, deren Texte ein Gelöbnis oder einen Schwur beinhalten, mit der Absicht nachsingt, nur den Text mitzusingen, ist man zu nichts verpflichtet. Wenn man aber bei der Aussprache des Schwures oder Gelöbnisses diese auch beabsichtigt, ist der Schwur oder das Gelöbnis bindend. Dasselbe gilt, wenn man eine Aussage des Unglaubens oder des Frevels wiedergibt, wenn dies islâmisch vertretbar ist (wie etwa im Unterricht, um zu erklären, dass dies Kufr ist). Der Mensch wird nur seiner Absicht entsprechend zur Verantwortung gezogen.
Im Folgenden werden weitere Vorzüge des Haddsch und der ´Umra genannt: - Der Haddsch ist eine der besten frommen Taten: Gute Taten gibt es reichlich und in den verschiedensten Formen, die sich teilweise in ihrer Belohnung und ihrem Vorzug gegenüber anderen Taten unterscheiden. Da das Leben...
Dr. Alî ibn Abdullâh As-Sayyâh Alles Lob gebührt Allâh. Wir preisen Ihn, suchen...
Seit Allâh, der Erhabene, Seinem leiben Freund Ibrâhîm Frieden sei auf ihm aufgetragen hat, unter...