Es geht um jemanden, der seinen Stuhlgang nur durchführen kann, indem er seinen Finger in den After steckt. Wird dadurch das Fasten dieser Person ungültig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die erwähnte Handlung lässt das Fasten nicht ungültig werden, da dabei nichts eingespritzt wird, was in den Magen gelangen könnte. Hinzu kommt, dass dies in den Büchern des Fiqh unter den bekannten und begrenzten Dingen, die das Fasten ungültig werden lassen, nicht angeführt wird.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...