Ist das rituelle Gebet gültig, wenn man die Hände dabei nicht erhebt?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es gehört nicht zu den Gründen der Ungültigkeit des rituellen Gebets, dass man die Hände beim Takbîr nicht erhebt, obwohl man dadurch viel Gutes versäumt. Denn das Erheben der Hände wurde von einundzwanzig Gefährten des Propheten vielfach überliefert. Dazu gehört der Hadîth, den Al-Bucharî und Muslim von Ibn Umar überlieferten, dass dieser sagte: „Ich sah den Propheten
[bei der Verrichtung
des Gebets]: Er begann das Gebet mit dem Takbîr, dabei erhob er seine beiden Hände, bis sie in der Höhe seiner beiden Schultern waren, wenn er vor der Verbeugung den Takbîr sprach, tat er genauso, und wenn er sein Haupt von der Verbeugung erhob und dabei sagte: »sami-Allâhu liman hamidah [= Allâh hört den, der Ihn lobpreist!]«, tat er wiederum dasselbe und sagte: »Rabbanâ wa-laka-l Hamd [= o Allâh, unser Herr, Dir gebührt der Lobpreis!].«“
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...