Ist das rituelle Gebet gültig, wenn man die Hände dabei nicht erhebt?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es gehört nicht zu den Gründen der Ungültigkeit des rituellen Gebets, dass man die Hände beim Takbîr nicht erhebt, obwohl man dadurch viel Gutes versäumt. Denn das Erheben der Hände wurde von einundzwanzig Gefährten des Propheten vielfach überliefert. Dazu gehört der Hadîth, den Al-Bucharî und Muslim von Ibn Umar überlieferten, dass dieser sagte: „Ich sah den Propheten
[bei der Verrichtung
des Gebets]: Er begann das Gebet mit dem Takbîr, dabei erhob er seine beiden Hände, bis sie in der Höhe seiner beiden Schultern waren, wenn er vor der Verbeugung den Takbîr sprach, tat er genauso, und wenn er sein Haupt von der Verbeugung erhob und dabei sagte: »sami-Allâhu liman hamidah [= Allâh hört den, der Ihn lobpreist!]«, tat er wiederum dasselbe und sagte: »Rabbanâ wa-laka-l Hamd [= o Allâh, unser Herr, Dir gebührt der Lobpreis!].«“
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...