Was sagen Sie über das amputierte Bein eines Mannes? Gilt dafür – wie jemand uns gesagt hat – das, was für den Verstorbenen bezüglich des Waschens, des Verrichtens des Totengebets und der Beerdigung gilt? Wenn der Mann stirbt, muss das Bein mit ihm begraben werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Für dieses Bein gilt die Rechtsnorm für den Verstorbenen nicht. Es wird aber wie all die anderen Teile behandelt, die vom Menschenkörper abgetrennt werden. Es muss also aus Respekt vor dem Menschen und dessen Würde begraben werden. Es ist nicht erlaubt, dass man es wäscht, das Totengebet verrichtet, einen Trauerzug bei der Beerdigung durchführt oder es bis zum Tod des Mannes aufbewahrt.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...