Was sagen Sie über das amputierte Bein eines Mannes? Gilt dafür – wie jemand uns gesagt hat – das, was für den Verstorbenen bezüglich des Waschens, des Verrichtens des Totengebets und der Beerdigung gilt? Wenn der Mann stirbt, muss das Bein mit ihm begraben werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Für dieses Bein gilt die Rechtsnorm für den Verstorbenen nicht. Es wird aber wie all die anderen Teile behandelt, die vom Menschenkörper abgetrennt werden. Es muss also aus Respekt vor dem Menschen und dessen Würde begraben werden. Es ist nicht erlaubt, dass man es wäscht, das Totengebet verrichtet, einen Trauerzug bei der Beerdigung durchführt oder es bis zum Tod des Mannes aufbewahrt.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...