Wir beabsichtigten in der ersten Ramadân-Nacht eine ´Umra zu verrichten. Wir reisten am 26. Scha´bân nach Makka und begaben uns bei "Qarn Al-Manâzil" – dem uns vorgeschriebenen Mîqât (Weihegrenze) – in den Ihrâm-Zustand (Weihezustand).
Wir blieben im Ihrâm, bis sicher war, dass der Monat Ramadân begonnen hatte. Haben wir etwas falsch gemacht?.. Weiter
Muss man den Spann während der Umra (kleinen Pilgerfahrt) unbedeckt lassen? Ich meine, dass man Sandalen tragen muss, die oben offen sind?.. Weiter
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