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Verlangen nach Sünde und Entschlossenheit dazu ist (bereits) Sünde

Frage

Ein Mann kam dem Analverkehr nahe, es kam jedoch nicht dazu, weil der Partner hässlich war. Wird er demnach für die Sünde des Analverkehrs belangt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Verlangen nach einer Sünde und die Entschlossenheit dazu, sind bereits eine Sünde, auch wenn man nicht so sündigt, wie wenn man die Sünde tatsächlich begeht. Dies gilt gemäß der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): [„Wenn zwei Muslime mit dem Schwert gegeneinander kämpfen, werden beide, der Tötende und der Getötete, das Höllenfeuer betreten.“ Man fragte: „O Gesandter Allâhs! Das ist für den Tötenden, doch warum für den Getöteten?" Da antwortete er:] „Er war wahrhaftig darauf bedacht, seinen Gefährten zu töten!“ (Al-Buchârî).

Demnach wird der fragende Bruder nicht wie jemand belangt, der Analverkehr beging, da er diesen ja nicht beging. Allerdings wird er für ein Vorspiel in Form von Blicken, Berührungen und dergleichen belangt, sofern er diese praktizierte. Falls es jedoch nicht zum Vorspiel kam, hat er auch keine Sünde für diese Missetat auf sich geladen. Allerdings hat er nicht den gleichen Rang wie jemand, der sie aus Furcht vor Allâh dem Hocherhabenen unterlässt. Denn demjenigen, der sie aus Furcht vor Allâh dem Hocherhabenen unterlässt, wird eine vollständige gute Tat verzeichnet, wie es in einem authentischen Hadîth des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert ist. Derjenige, der eine Sünde auf Grund eines Störfaktors unterlässt, hat die Sünde an sich nicht auf sich geladen. Allerdings sündigt er durch sein Verlangen danach und seine Entschlossenheit dazu. Imâm An-Nawawî ( Allah   erbarme sich seiner ) berichtete: „Al-Qâdî Iyâd ( Allah   erbarme sich seiner ) sagte: »Die meisten frühen Muslime, Rechtsgelehrten und Hadîth-Gelehrten vertraten die Meinung Al-Qâdî Abû Bakrs über die Hadîthe, die zeigen, dass man für aus dem Herzen kommende Handlungen belangt wird. Allerdings sagten sie auch: Für diese Entschlossenheit wird einem eine schlechte Tat verzeichnet, nicht hingegen für die Sünde, die man begehen wollte. Dies gilt, da man sie in der Tat nicht beging, und aus einem anderen Grund als der Furcht vor Allâh dem Hocherhabenen und der Zuwendung zu Ihm unterließ. Allerdings sind das Bestehen auf der Sünde und die Entschlossenheit zum Sündigen an sich eine Sünde und werden daher als Sünde verzeichnet. Begeht man sie dann (tatsächlich), wird einem dies als zweite Sünde verzeichnet. Unterlässt man sie aus Furcht vor Allâh dem Hocherhabenen, so wird einem eine gute Tat verzeichnet. In einem Hadîth heißt es: 'Er unterließ sie vielmehr Meinetwegen.' Sprich, das Unterlassen der Sünde erfolgte aus Furcht vor Allâh dem Hocherhabenen, auf Grund des Kampfes gegen die eigenen Triebe, die diesbezüglich mit Nachdruck das Böse gebieten, und auf Grund des Nichtbefolgens der eigenen Neigungen. Beim Verlangen, das einem nicht verzeichnet wird, handelt es sich um Gedanken, die weder von einer Absicht noch von Entschlossenheit begleitet werden. Unter einigen Gelehrten, die sich auf rationale Argumente stützen, bestehen Meinungsunterschiede über die Frage, ob das Unterlassen einer Sünde, sofern es nicht aus Furcht vor Allâh dem Hocherhabenen, sondern aus Furcht vor den Menschen erfolgt, als gute Handlung verzeichnet wird.«“ Er (Al-Qâdî Iyâd) sagte: „Nein, denn die Person veranlasst die Scham vor Allâh zum Unterlassen der Sünde. Diese Meinung (, die besagt, dass sie als gute Handlung verzeichnet wird,) ist schwach, es gibt keinen Beleg dafür.“ Dies war Al-Qâdîs letzte Meinung. Diese ist offensichtlich korrekt und ihr muss nichts hinzugefügt werden. Islâmische Quellentexte zeigen deutlich, dass man für die permanente Entschlossenheit des Herzens belangt wird. Zu diesen islamischen Quellentexten zählt die Aussage des Hocherhabenen: ‚Diejenigen, die es lieben, dass sich das Abscheuliche unter denjenigen, die glauben, verbreitet, für sie wird es schmerzhafte Strafe geben…‘ (Sûra 24:19). Und auch die Aussage des Hocherhabenen: ‚…meidet viel von den Mutmaßungen; gewiss, manche Mutmaßung ist Sünde…‘ (Sûra 49:12).

Und Allâh weiß es am besten!

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