Islam Web

  1. Fatwa
  2. Frau und Familie
  3. Die Rechte der Kinder
  4. Hadâna (Pflege eines Kindes )
Fatwâ-Suche

Unfruchtbarer Schwager bittet darum, ein Kind seiner Schwägerin großzuziehen

Frage

As-Salâmu alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuhû!
Der Bruder meines Schwagers ist unfruchtbar. Allâh hat ihm keine Kinder gegeben. Meine Schwester hat einen Sohn und eine Tochter, die 2003 geboren und Zwilinge sind. Ihr Schwager hat ihr eines Tages gesagt, dass er sich wünsche, dass sie ihm ihren Sohn überlässt, um ihn großzuziehen. Sie hatte allerdings Angst davor und dies abgelehnt. Nach einiger Zeit hatte sie das Gefühl, seine Bitte zu schroff abgelehnt zu haben, da er ihr Schwager und dazu noch älter als sie ist. Unter Beeinflussung und Drängen der Familie hat sie ihm daher versprochen, ihm das kommende Kind zu überlassen, so Allâh es will. Jetzt ist sie im sechsten Monat mit einem Mädchen schwanger. Sie leidet schon jetzt unter dieser Verpflichtung, zu der sie gezwungen war, um nicht auf ihren Sohn zu verzichten.
Dazu kommt noch, dass der Bruder ihres Ehemannes in Paris lebt und sie in Tunesien. Ich und meine Schwester haben ihr davon abgeraten, das zu tun, denn die Frau ihres Schwagers behandelt unsere Schwester schlecht und will nur mit allen Mitteln das Kind an sich reißen.
Nun weiß meine Schwester nicht, was sie machen soll, denn sie fürchtet, dass dem Bruder ihres Mannes etwas Schlimmes geschieht, da er gerade sehr froh und glücklich darüber ist. Was soll sie nun machen? Wir suchen euren Rat. Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Diese Schwester ist nicht verpflichtet, ihr Versprechen zu erfüllen, denn die Erfüllung eines Versprechens ist im Allgemeinen keine Pflicht, sondern nur empfehlenswert. In diesem Fall soll auch auf Folgendes geachtet werden:

Erstens: Sie kann in dieser Sache nicht unabhängig handeln, vielmehr braucht sie die Erlaubnis des Vormundes des Kindes, denn der Vormund hat ein Mitspracherecht.

Zweitens: Dieser Mann lebt in einem nicht-islâmischen Land. Wenn das Kind in diesem Land aufwächst, können seine Religion und sein Verhalten gefährdet werden.

Drittens: Die erwähnte schlechte Beziehung zwischen der Frau dieses Mannes und der Mutter des Kindes stellt ebenfalls eine Gefahr für das Kind dar.

Wir raten dieser Schwester, sich keine Sorgen zu machen, solange das Kind noch nicht geboren ist und noch ein Embryo in ihrem Mutterleib ist. Die Stillzeit nach der Geburt dauert nämlich auch noch zwei Jahre. In dieser Zeit kann es leicht passieren, dass sich dieses Problem von Grund auf löst.

Man sollte den Schwager darauf aufmerksam machen, dass sie sich nicht wünscht, das ehemalige Versprechen zu erfüllen, da sie eine offensichtliche starke mütterliche Beziehung gegenüber diesem Kind und ihren anderen Kindern zeigt. Sie kann dies sagen oder irgendeinen anderen Vorwand erwähnen.

Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen