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Die Absicht spielt eine große Rolle beim Erhalt der Belohnung

Frage

Wenn ich schlafen gehe, stelle ich den Wecker, um für das Morgengebet aufzustehen. Manchmal höre ich den Wecker, schlafe aber wieder ein. Habe ich somit gesündigt? Wenn ich ihn nicht höre, wird mir dann die Belohnung des rechtzeitigen Verrichtens des Gebets in der Gemeinschaft aufgeschrieben, weil ich die Absicht hatte, zum Morgengebet aufzustehen?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Du begehst keine Sünde, wenn du nicht aufstehst, auch wenn du den Wecker gehört hast, denn du schläfst in diesem Fall noch, und wer schläft, dessen Taten werden nicht aufgeschrieben. Wenn du aufgestanden bist und du zu faul zum Verrichten des Gebets gewesen bist, sollst du Allâh ob deiner Nachlässigkeit beim Verrichten des Gemeinschaftsgebets um Vergebung bitten.

Wenn du den Wecker überhaupt nicht gehört hast, begehst du auch somit keine Sünde, nachdem du auf die Mittel zurückgegriffen hast.

Wenn der Muslim etwas Gutes beabsichtigt und es ihm dann ohne eine Nachlässigkeit seinerseits entgeht, wird ihm die Belohnung dafür aufgeschrieben. Der Gelehrte Ibn Hadschar ( Allah   erbarme sich seiner ) schreibt in Fath Al-Bârî über den Hadîth „Wenn der anbetend Dienende erkrankt oder verreist, wird ihm die gleiche Belohnung für die Taten aufgeschrieben, die er in Anwesenheit und Gesundheit zu verrichten pflegte“ das Folgende: „Dies bezieht sich auch auf den, der eine gute Tat verrichtete und dann daran gehindert wurde, soweit seine Absicht war, sie weiter zu verrichten, wenn nicht der Hinderungsgrund wäre. Diese Hadîthe widerlegen die Behauptung, dass die Entschuldigungsgründe keine Belohnung beinhalten, sondern nur die Spuren des Unerwünschtseins und der Sünde ausmerzen würden. Dieser Meinung ist auch An-Nawawî. Der Beweis für seine Aussage ist der nach einer Aussage von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte Hadîth:

»Wer die rituelle Gebetswaschung (Wudû) verrichtet, sein Wudû auf die beste Weise verrichtet, daraufhin hinausgeht und sieht, dass die Menschen bereits gebetet haben, dem gibt Allâh die Belohnung wie dem, der gebetet hat und anwesend war. Dies mindert ihre Belohnung nicht.« Überliefert von Abû Dâwûd und Al-Hâkim mit einer starken Überlieferungskette. As-Subkî Al-Kabîr sagte in Al-Halabiyyât: »Wer gewöhnlicherweise in der Gemeinschaft betet und daraufhin allein betet, dem wird die Belohnung der Gemeinschaft aufgeschrieben. Und wer es gewöhnlich nicht tut, dann aber das Gemeinschaftsgebet beabsichtigt, daraufhin aufgehalten wird und allein betet, dem wird die Belohnung für seine Absicht, nicht jedoch die Belohnung für das Gemeinschaftsgebet aufgeschrieben.« Aus Fath Al-Bârî.

Durch diesen und den vorherigen Hadîth sowie die Aussagen der Gelehrten zeigt sich, dass die Absicht eine große Rolle beim Erhalt der Belohnung spielt, solange die Nachlässigkeit nicht von der Person herrührt.

Und Allâh weiß es am besten!

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