Ist es erlaubt, jemandem Zakâ-Geld vorzustrecken, der einen Teil davon braucht? Wenn er das Geld zurückzahlt, wird dann die Zakâ entrichtet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs, sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer zum Entrichten der Zakâ verpflichtet ist, muss sie sofort zahlen. Die Verzögerung ohne Entschuldigung ist nicht zulässig. Daher ist das Ausleihen von Zakâ-Geld nicht erlaubt, weil dies dazu führt, dass die Zakâ nicht (rechtzeitig) zu denjenigen gelangt, die Anspruch auf sie haben.
Und Allâh weiß es am besten!
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...