Ein reicher Mann gab einem anderen seine Zakâ und beauftragte ihn, sie denjenigen zu geben, die er als empfangsberechtigt ansieht. Er gab einen Teil den Armen und den Rest seinen Söhnen. Seine Söhne studieren und er kann kaum für sie alle aufkommen
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs, sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Kinder dieses Mannes unter eine der acht Kategorien fallen, die auf die Zakâ Anspruch haben, und wenn der Besitzer des Geldes keine bestimmte Gruppe genannt hat, dann ist die Auszahlung der Zakâ an diese Kinder erlaubt. Studenten dürfen Zakâ-Gelder beanspruchen, wenn sie einer der acht zakâ-berechtigten Gruppen zuzurechnen sind, wie z.B. Arme, Schuldner und Ähnliche. Der Student muss auch unfähig sein, Geld zu verdienen, oder Studium und Arbeit gleichzeitig zu bestreiten. Der Student muss darüber hinaus fleißig sein und sich mit Wissen beschäftigen, das für die Muslime nützlich ist. Wenn diese Voraussetzungen im Fall der Kinder des erwähnten Mannes erfüllt sind, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass er ihnen einen Teil der Zakâ gibt, die er im Auftrag verteilen sollte. Wenn es sich jedoch um seine eigene Zakâ handelt, darf er sie nicht an seine Kinder auszahlen.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...