Ich bin ein muslimischer Geschäftsmann, der auf die Anfertigung von Kinderspielzeug und Lernspiele spezialisiert ist. Ich konzentriere mich besonders auf die Bedürfnisse der Araber und der Muslime. Ich möchte Puzzlespiele produzieren, die arabische und islâmische Inhalte haben und besonders an Kinder gerichtet sind. Eine Möglichkeit wäre, dass ich Puzzles für qurânische Verse entwerfe. Ich denke, dass dies ein sehr nützliches Lehrmaterial für Kinder wäre, das ihnen beim Lernen des Qurân helfen könnte. Ich habe jedoch Bedenken, ob das Zerschneiden eines Verses, der ja der Inhalt des Puzzles ist, verboten wäre. Ich habe auch noch eine andere Idee, dass ich nämlich einige Bilder der heiligen Plätze wie der Ka‘ba, des Felsendoms etc. in Stücke schneide, sowie die schönen Verzierungen und Schriftzeichen der alten Qurân-Ausgaben. Meine Frage lautet nun: Ist es verboten, diese Bilder und Figuren während der Anfertigung der Spiele in Stücke zu schneiden?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allahs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Unserer Meinung nach - und Allâh weiß es am besten - ist es unbedenklich, einen Qurân-Vers oder ein Bild für einen vernünftigen Grund in Stücke zu schneiden. Einige Gelehrten der schâfi‘îtischen Schule meinten, es sei erlaubt, die Buchstaben des Qurâns beim Lesen zu Lehrzwecken aufzuteilen, wenn dafür Bedarf besteht.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...