Ist das Fasten gültig, wenn man etwas Zahnpasta unabsichtlich verschluckte, selbst wenn es am Anfang oder während des Gebetrufs zum Morgengebet passierte?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Das Fasten ist gültig, solange man unabsichtlich etwas verschluckte, sei dies nun am Anfang des Fastens oder am Ende, denn Allâh sagt: "Daher fürchtet Allâh, soweit ihr könnt!" (Sûra 64:16)
Der Gelehrte Ibn Qudâma sagte im Werk „Al-Mughnî“:
„Man hat nichts zu befürchten, falls man beim Mund- oder Nasespülen unabsichtlich und ohne zu übertreiben etwas Wasser verschluckt. Dies sagten auch Al-Auzâ`î, Ishâq sowie As-Schâfi`î in einer seiner Aussagen und es wird ferner von Ibn Abbâs berichtet.“
Deswegen ist das Fasten dieser Person gültig und man braucht es nicht nachzuholen. Es ist aber nicht korrekt, absichtlich sein Fasten zu brechen.
Und Allâh weiß es am besten.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...