Nachts im Ramadân, und zwar nach dem Fastenbrechen, kam es dazu, dass ich meine Frau liebkoste. Ist das Fasten (in diesem Zustand) erlaubt? Was sagt die Scharî'a dazu?
Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Solange die Liebkosung von keinem Samenerguss begleitet war, braucht man sich nicht rituell zu waschen. Die obligatorische Waschung muss nur verrichtet werden, wenn sich die Geschlechtsorgane treffen oder eine Ejakulation eintritt. Ein Vorspiel an sich bedingt noch keine obligatorische Waschung. Das Fasten desjenigen, der sich in einem Zustand der rituellen Unreinheit befindet, ist jedoch auch gültig. Jemand, der morgens in diesem Zustand aufwacht, dessen Fasten ist gültig, er muss die rituelle Waschung jedoch für das Gebet verrichten, da das Gebet ohne diese ungültig ist.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...