Wie beurteilt der Islâm, dass jemand die Aura (die zu bedeckenden Körperteile) der Frau und ihre Scheide entblößt? Darf er sie heiraten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Diese Tat ist zweifellos verboten und abscheulich. Wer dies getan hat, muss sich Allâh dem Erhabenen aufrichtig reuig zuwenden und häufig für das, was er getan hat, um Vergebung bitten und es bereuen.
An der Heirat dieser Frau hindert nichts. Denn diese Tat, selbst wenn sie verboten ist, verbietet nicht die Ehe.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...