Ich bin verheiratet und habe eine Tochter. Die Absicht meiner Ehe besteht darin, meiner alten Mutter zu helfen. Meine Frau befindet sich derzeit bei ihrer Familie und weigert sich, mit mir zu gehen, selbst zum Besuch meiner Mutter. Dies, obwohl ich weit entfernt wohne, nämlich an meinem Arbeitsplatz. Meine Frage lautet: Ist diese Ehe aufgehoben? Ich habe nämlich die Absicht, mich von ihr zu scheiden.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Scheidungserklärung kommt nur durch eine Aussage zustande. Wenn du die Scheidung nur mit deinem Herzen beabsichtigst, nutzt es nichts.
Dies entspricht der allgemeinen Meinung der Gelehrten, weil der Prophet sagte: „Allâh hat meiner Gemeinschaft gewiss das vergeben, was sie mit sich selbst geredet hat, solange sie es nicht ausgesprochen oder danach gehandelt hat.“ (Überliefert von An-Nasâ'î und At-Tirmidhî, der sagte: Dies ist ein guter bis authentischer Hadîth.)
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...