Wenn ich eine fastende Person im Ramadân sehe, die aus Vergessenheit isst oder trinkt, und ich weiß, dass sie es vergessen hat, weil ich sie für fromm halte, soll ich sie dann erinnern oder trinken und essen lassen? Schließlich hat Allâh sie gespeist und getränkt! Gilt dasselbe fürs freiwillige Fasten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Dass jemand tagsüber im Ramadan Getränke, Speisen oder eine andere Sache zu sich nimmt, die das Fasten bricht, ist eine zu missbilligende Handlung, der man nicht zustimmen oder schweigend zusehen darf. Daher muss derjenige, der einen Fastenden tagsüber im Ramadân sieht, wie er etwas Fasten Brechendes zu sich nimmt, ihn darauf aufmerksam machen. Dies gehört zur Hilfe, zur Güte und demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh. Dass derjenige, der es aus Vergessenheit zu sich nimmt, keine Sünde trägt, nimmt nicht die Sünde von dem, der dies sieht und nichts daran ändert.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...