Eine Person leidet an einer psychischen Krankheit. Sie wird von einem wichtigen Termin überrascht, auf Grund dessen sie das Medikament während des Fastens nehmen muss, um sich ausdrücken zu können. Wie urteilt der Islâm darüber, wenn sie nur das Medikament nimmt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Diese Person darf ihr Fasten nicht brechen, weil ihr das Fasten nicht schwer fällt und sie in der Lage ist, das notwendige Medikament nachts einzunehmen. Das Wahrnehmen eines Termins, sei er wichtig oder nicht, ist kein Grund dafür, das Fastenbrechen zu erlauben.
Und Allâh weiß es am besten!
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...