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Die Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) des Monats Ramadân kann ab der Zeit des Sonnenuntergangs am letzten Tag des Monats Scha'bân verrichtet werden

Frage

Ich möchte zur Umra fahren. Ist es erlaubt, sie nach 12 Uhr in der Nacht zum ersten Tag im Ramadân zu verrichten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Mit der Erscheinung der Neumondsichel von Ramadân ist der Monat Scha'bân vorbei. Daher ist das Verrichten der Umra gültig, über die der Prophet gesagt hat: „Eine Umra im Ramadân gleicht einem Hadsch mit mir.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim nach Umm Sinân Al-Ansârîya).

Man ist nicht verpflichtet, bis zur Mitte der Nacht zu warten, weil die Nacht zum Tag mit dem Sonnenuntergang am vorherigen Tag beginnt.

Und Allâh weiß es am besten!

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