1 Fatwâ

  • Darf man die zur Moschee gehörenden Säle für unerlaubte Zwecke vermieten? Datum: 18-10-2009

    Wir haben eine Moschee in Frankreich. Im gleichen Gebäude gibt es vier Hochzeitsfestsäle, die die Moschee umgeben. Meistens spielen die Mieter lärmende Musik, die Betende stört. Es kann auch sein, dass Leute Wein trinken. Leider zählen diese Säle zum Eigentum der Moschee. Wir haben den Leiter der Einrichtung.. Weiter

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