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Mutter beauftragte den Sohn, Zakā zu verteilen, der Sohn verlor das Geld; muss die Mutter die Zakā nochmals entrichten?

Frage

Meine Mutter gab meinem Bruder die Zakā für ihren Schmuck, damit er sie in einem anderen Land an Arme verteilt. Mein Bruder verlor aber seine Tasche, in der das Geld war. Ist meine Mutter frei von der Verantwortung oder muss sie die Zakā für ihren Schmuck erneut entrichten?

Antwort

Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten, und möge Allāh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Es gibt unter den Rechtsgelehrten zahlreiche Meinungen darüber, ob man noch verantwortlich ist, wenn man die Zakā entrichtet hat und diese verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, bevor sie zum Zakā-Berechtigten gelangt ist. Wir sind in diesem Fall der Meinung, dass man die Zakā vorsichtshalber nochmals abgibt, um der Verantwortung gerecht zu werden.

Demnach sollte deine Mutter besser nochmals die Zakā entrichten. Wenn dein Bruder die Tasche nicht auf Grund von Nachlässigkeit verloren hat, ist er für das verlorene Geld nicht verantwortlich. Wenn das Geld durch Fahrlässigkeit verloren ging, ist er zur Zahlung verpflichtet. Die Rechtsgelehrten haben audrücklich erwähnt, dass der Stellvertreter nicht für das garantiert, was bei ihm zu Schaden kommt, solange er nicht fahrlässig gehandelt hat. Er braucht keinen Schwur abzulegen, solange es kein Gerichtsverfahren gibt. Käme es zu einem Gerichtsverfahren, sollte seine Aussage mit dem Schwur angenommen werden, dass er nicht nachlässig war.

Und Allāh weiß es am besten!

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