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Entrichten der Zakāt Al-Fitr für eine Tochter, die Geld besitzt

Frage

Meine Tochter arbeitet und bekommt monatlich 200 ägyptische Pfund (ca. 25 €) und auch ich arbeite. Muss sie nun selbst von ihrem Gehalt die Zakāt Al-Fitr für den Ramadān bezahlen oder die Mutter? Helft mir bitte weiter und möge Allāh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erklärte, dass Jung und Alt sowie Mann und Frau die Zakāt Al-Fitr zu entrichten haben. Dies wird in einem Hadīth erwähnt, der von Ad-Dāraqutnī und Al-Baihaqī überliefert und von Al-Albānī als hasan (gut) eingestuft wurde: „Für jeden, den ihr versorgt.“

Jedoch stufte die Mehrheit der Gelehrten diesen Hadīth als schwach ein, wie es der Gelehrte Al-Hāfidh Ibn Hadschar erklärte.

An-Nawawī sagte: „Falls das Kind Geld besitzt, werden sein Unterhalt und die Zakāt Al-Fitr davon bezahlt, nicht vom Geld des Vaters oder des Großvaters. Dies ist ebenso die Meinung von Abū Hanīfa, Muhammad (ibn Al-Hasan As-Schaibānī), Ahmad (ibn Hanbal) und Ishāq (ibn Rāhōwźh).“

Demzufolge muss deine Tochter die Zakāt Al-Fitr entrichten, wenn ihr Lohn ihren Eigenbedarf übersteigt. Die Zakāt Al-Fitr wird in Form von Essen den Armen übergeben, und zwar an der Nacht zum Fest und am Festtag selbst. Man gibt einen Sā' (3,376 Liter, beispielsweise ca. 2,5 Kilogramm Mehl) an Grundnahrungsmitteln ab, die bei den Menschen üblich sind (z.B. Reis).

Falls ihr Gehalt aber nicht für ihren Lebensunterhalt ausreicht und du für ihren Unterhalt sorgst, musst du für sie die Zakāt Al-Fitr entrichten, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erwähnte, dass man diese für jeden zu entrichten hat, für den man finanziell aufkommt, wie es der obige Hadīth erwähnte.

Und Allāh weiß es am besten.

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