Wie urteilt der Islâm über jemanden, der sich von seiner Ehefrau scheidet und sieben Tage später eine andere Frau heiratet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Mann darf eine andere Frau heiraten, wenn er sich von seiner Frau geschieden hat, allerdings nur unter zwei Bedingungen:
Weiterhin sagt Allâh der Erhabene bezüglich der Schwester: „... und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, ...“ (Sûra 4:23).
Dies gilt, solange die Scheidung rückgängig gemacht werden kann und die Frau sich noch in ihrer Wartezeit befindet. Sonst ist es erlaubt.
Und Allâh weiß es am besten!
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...