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Einnahme eines Medikaments zum Wohl des Embryos ist verpflichtend

Frage

Ich bin im ersten Monat schwanger. Eine Ultraschalluntersuchung hat ergeben, dass sich über einem der Eierstöcke eine Hormonzyste befindet. Die Ärztin verschrieb mir ein Medikament, um den Embryo zu festigen, damit die Gebärmutter nicht auf Grund dieser Zyste zusammenschrumpft, sodass es zu einer Frühgeburt käme. Wenn ich es nicht nehme, kann es sein, dass die Schwangerschaft vollendet oder auch abgebrochen wird.
Die Frage lautet: Darf ich diese Behandlung unterlassen? Diese Zyste kann nämlich auch von allein verschwinden, also ohne Behandlung. Und die beschriebene Behandlung ist nicht für die Zyste.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die dir beschriebene Behandlung ist zum Wohl des Embryos aus Furcht davor, es könnte zu einer Fehlgeburt kommen. Sie zu unterlassen kann ein Grund dafür sein, dass es während seiner Entwicklung zu einer Fehlgeburt kommt.

Daher sagen wir dir, dass du die Behandlung nicht unterlassen darfst. Eine Gruppe Gelehrter verbietet nämlich, einen Grund dafür zu schaffen, dass der Embryo frühgeboren wird, nachdem er sich in der Gebärmutter festgesetzt hat, noch bevor ihm die Seele eingehaucht wird. Der Gelehrte Al-Muhibb At-Tabarî der schafiitischen Rechtsschule sagte: „Die Gelehrten sind sich uneinig über den Embryo vor Vollendung der 40 Tage. Es wird gesagt, er wird nicht als Fehlgeburt bzw. Begraben eines Lebenden beurteilt. Und es besteht die Meinung, er ist unantastbar und man darf ihn nicht zerstören oder einen Grund dafür schaffen, dass er herauskommt, nachdem er sich in der Gebärmutter eingenistet hat.“

Wenn der Grund dafür nach dem Einhauchen der Seele ohne ausdrückliche Notwendigkeit geschieht, ist es durch Konsens harâm. Der malikitische Gelehrte Ad-Dardîr sagte: „Man darf das in der Gebärmutter entwickelte Sperma nicht entfernen, selbst nicht vor den 40 Tagen. Wenn die Seele eingehaucht wurde, ist es durch Konsens harâm.“

Durch die Worte der Gelehrten scheint es offensichtlich, dass die fragende Schwester das erwähnte Medikament einnehmen muss, das eine Fehlgeburt des Embryos während seines Entwicklungsstadiums in der Gebärmutter verhindert.

Und Allâh weiß es am besten!

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